Kilometerpauschale 2025 – Aktuelle Sätze, Entfernungspauschale und Tipps zum Fahrtkosten steuerlich absetzen

Die Kilometerpauschale 2025 ist ein zentrales Steuerinstrument für Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmer, um Fahrtkosten steuerlich abzusetzen. Sie erlaubt, beruflich gefahrene Kilometer pauschal mit einem festen Satz in der Steuererklärung geltend zu machen – ohne jede einzelne Tankquittung oder Reparaturrechnung vorlegen zu müssen. Ergänzt wird sie durch die Entfernungspauschale 2025, die speziell für den Arbeitsweg gilt. Wer beide Regelungen kennt und optimal kombiniert, kann seine Steuerlast deutlich senken.


1. Was ist die Kilometerpauschale 2025?

Die Kilometerpauschale ist ein vom Gesetzgeber festgelegter Pauschalbetrag pro gefahrenem Kilometer, der für beruflich veranlasste Fahrten genutzt wird. Sie gilt für Pkw, Motorräder, Mopeds, Fahrräder und sogar für Fußwege, wenn diese beruflich bedingt sind. Der Vorteil: Die Pauschale ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Ob Ihr Auto wenig oder viel verbraucht, spielt keine Rolle.

Diese Regelung sorgt für eine einfache, einheitliche Abrechnung und macht es möglich, Fahrtkosten steuerlich abzusetzen, ohne aufwendige Belege zu sammeln.


2. Aktuelle Sätze der Kilometerpauschale 2025

Für 2025 gelten folgende Werte:

  • Pkw: 0,30 € pro Kilometer

  • Motorrad/Moped: 0,20 € pro Kilometer

  • Fahrrad: 0,05 € pro Kilometer

Bei der Entfernungspauschale 2025 gilt: Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt der Satz auf 0,38 € pro Kilometer – unabhängig vom Verkehrsmittel. Ziel ist es, Pendler mit langen Arbeitswegen stärker zu entlasten.


3. Unterschied zwischen Kilometerpauschale 2025 und Entfernungspauschale 2025

Kilometerpauschale:
Für alle beruflich gefahrenen Kilometer – Hin- und Rückweg, Kundenbesuche, Außentermine.

Entfernungspauschale:
Nur für den einfachen Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Tipp: Nutzen Sie beide Pauschalen kombiniert. Arbeitsweg → Entfernungspauschale, Außentermine → Kilometerpauschale. So sichern Sie maximale Steuerersparnis.


4. Praxisbeispiele

Beispiel 1 – Außendienstmitarbeiterin Anna
Anna fährt 15.000 Kilometer pro Jahr zu Kunden. Mit der Kilometerpauschale kann sie 4.500 € als Werbungskosten absetzen. Zusätzlich pendelt sie 25 Kilometer einfach ins Büro – hier greift die Entfernungspauschale.

Beispiel 2 – Pendler Peter
Peter fährt 220 Tage im Jahr 30 Kilometer zur Arbeit. Für die ersten 20 Kilometer setzt er 0,30 € an, ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Dazu kommen 3.000 Kilometer Außentermine, die er mit der Kilometerpauschale absetzt.

Beispiel 3 – Selbstständiger Tom
Tom fährt mehrmals pro Woche mit dem Fahrrad zu Kunden. Über ein Jahr summieren sich 1.728 Kilometer. Bei 0,05 € pro Kilometer kann er 86,40 € als Betriebsausgaben ansetzen.


5. Pauschale oder tatsächliche Kosten?

Neben der Pauschale können auch die tatsächlichen Fahrzeugkosten abgesetzt werden. Diese Methode lohnt sich meist nur bei hohen Ausgaben für Unterhalt, Reparaturen oder Leasing. Die Kilometerpauschale ist einfacher und erfordert nur einen Fahrtennachweis.


6. Dokumentation und Fahrtenbuch

Das Finanzamt verlangt eine vollständige Aufzeichnung der beruflichen Fahrten. Handschriftliche Fahrtenbücher sind fehleranfällig.

Ein digitales Fahrtenbuch wie Novontracking dokumentiert automatisch jede Fahrt, speichert Daten revisionssicher und exportiert Berichte direkt für die Steuer.


7. Rechtliche Grundlage

Die Kilometerpauschale ist in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geregelt. Details finden sich in den BMF-Schreiben des Bundesfinanzministeriums, z. B.:

  • Behandlung von Fahrgemeinschaften

  • Fahrten zu wechselnden Einsatzorten

  • Kombination von Pauschale und tatsächlichen Kosten


8. Häufige Fehler

  • Außentermine nicht ansetzen

  • Fahrtenbuch unvollständig

  • Erhöhten Satz ab 21 km vergessen


9. Steuer-Tipps für 2025

  1. Jede berufliche Fahrt eintragen

  2. Erhöhten Satz ab 21 km nutzen

  3. Digitales Fahrtenbuch einsetzen

  4. Pauschalen kombinieren


10. Ausblick auf 2026

Für 2026 sind mehrere Änderungen im Gespräch:

  • Satzanhebung auf 0,35 € pro Kilometer

  • Bonus für E-Fahrzeuge (z. B. 0,40 €)

  • Regionalstaffelung bei schlechter ÖPNV-Anbindung

  • Digitale Fahrtenbücher als Standard

Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann profitieren.


FAQ – Häufige Fragen zur Kilometerpauschale 2025

Gilt sie auch für Elektroautos?
Ja, der Satz von 0,30 € gilt unabhängig vom Antrieb.

Kilometerpauschale und Entfernungspauschale kombinieren?
Ja, solange es unterschiedliche Strecken sind.

Nachweis fürs Finanzamt?
Fahrtenbuch oder detaillierte Aufstellung mit Datum, Strecke und Anlass.

Mehrere Einsatzorte?
Fahrten zwischen Einsatzorten zählen zur Kilometerpauschale.

Homeoffice-Fahrten absetzbar?
Nein, nur Fahrten zu einer offiziellen Tätigkeitsstätte.

Fahrgemeinschaften?
Nur der Fahrer kann die Pauschale ansetzen.

Öffentliche Verkehrsmittel?
Hier gelten Ticketkosten, nicht die Kilometerpauschale.

Privat- und Geschäftsfahrten kombinieren?
Nur der berufliche Anteil ist absetzbar.

Gilt die Kilometerpauschale 2025 für Fahrgemeinschaften?
Ja, allerdings kann nur der Fahrer die Pauschale geltend machen, nicht die Mitfahrer.

Kann ich auch Privatfahrten anteilig absetzen, wenn sie mit einer beruflichen Fahrt kombiniert werden?
Nur der berufliche Anteil der Fahrt kann abgesetzt werden. Eine genaue Aufzeichnung ist hier wichtig.

Wie weise ich die Kilometerpauschale beim Finanzamt nach?
Entweder durch ein Fahrtenbuch (digital oder handschriftlich) oder durch eine Aufstellung mit Datum, Strecke, Anlass und gefahrenen Kilometern.

Was ist, wenn ich an mehreren Einsatzorten tätig bin?
Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten zählen zu den beruflichen Fahrten und können mit der Kilometerpauschale abgerechnet werden.

Kann ich für denselben Tag sowohl Entfernungspauschale als auch Kilometerpauschale ansetzen?
Ja, wenn Sie zum Beispiel morgens ins Büro fahren (Entfernungspauschale) und danach zu einem Kundentermin (Kilometerpauschale).

Müssen Fahrten zwischen Wohnung und Homeoffice berücksichtigt werden?
Nein, Fahrten ins Homeoffice sind nicht absetzbar. Nur Fahrten zu einer offiziellen ersten Tätigkeitsstätte zählen.

Kann ich die Pauschale auch für öffentliche Verkehrsmittel ansetzen?
Nein, hier werden tatsächlich gezahlte Ticketkosten berücksichtigt, nicht die Kilometerpauschale

Ausblick auf 2026 – Mögliche Änderungen bei der Kilometerpauschale

Während die Kilometerpauschale 2025 in vielen Punkten den bisherigen Regelungen folgt, gibt es Anzeichen dafür, dass sich ab 2026 einiges ändern könnte. Die Politik diskutiert aktuell über folgende Anpassungen:

  1. Erhöhung der Sätze
    – Um die gestiegenen Mobilitätskosten auszugleichen, wird über eine Anhebung des Grundsatzes von 0,30 € auf 0,35 € pro Kilometer gesprochen.

  2. Bonus für umweltfreundliche Fahrzeuge
    – Für E-Autos, Wasserstofffahrzeuge und andere emissionsarme Antriebe könnte es einen Zuschlag geben (z. B. 0,40 € pro Kilometer).

  3. Regionalstaffelung
    – In ländlichen Regionen mit schlechter ÖPNV-Anbindung könnten höhere Sätze gelten als in Städten.

  4. Vereinfachte Nachweispflicht
    – Digitale Fahrtenbücher könnten künftig als Standard anerkannt werden, sodass Papierbelege entfallen.

Es lohnt sich, die Entwicklungen genau zu beobachten, um rechtzeitig reagieren und das Maximum an Steuerersparnis sichern zu können.